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Kompensation

Erledigung von Aufträgen im Börsenhandel durch Verrechnung gegen andere der Bank vorliegende Aufträge. Die Banken haben in ihren AGB niedergelegt, dass Kundenaufträge über die Börse geleitet werden, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt. Banken nehmen also bei der Erledigung von Kundenaufträgen stets die Vermittlung eines Kursmaklers oder eines freien Maklers in Anspruch. Bringt eine Bank entsprechende Kauf- und Verkaufsaufträge (Kompensationsaufträge) zum Kursmakler, kann dieser die Aufträge zu einem von der Bank bestimmten Kurs nur ausführen, wenn ihm zu diesem Kurs keine anderen Aufträge vorliegen und nach der Marktlage nicht zu erwarten sind. Gegebenenfalls muss sich der Kursmakler davon durch Kursausruf überzeugen.

Permanenter Link Kompensation - Erstellungsdatum 2020-11-28


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