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Glossar Wirtschaft / Thema

Konkurs

Gerichtlich angeordnetes Zwangsverfahren über das Vermögen eines zahlungsunfähigen Schuldners (bei AG auch Überschuldung) zur Erreichung einer gerechten und gleichmäßigen Verteilung des noch vorhandenen Schuldnervermögens auf die Gläubiger, die kein bevorzugtes Befriedigungsrecht haben. Das Verfahren, das auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers in Gang kommt, erfasst das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Gemeinschuldners im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens (Konkursmasse).

Permanenter Link Konkurs - Erstellungsdatum 2020-11-28


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