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Konzernabschluss

Stehen in einem Konzern die Unternehmen unter der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland und gehört dem Mutterunternehmen eine Beteiligung nach §271 Abs.1 HGB an dem oder den anderen unter der einheitlichen Leitung stehenden Unternehmen (Tochterunternehmen), so haben die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahres für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss (bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn und -Verlustrechnung und Konzernanhang) und einen Konzernlagebericht aufzustellen.

Permanenter Link Konzernabschluss - Erstellungsdatum 2020-11-28


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