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Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte ist eine amtliche Urkunde, die als Grundlage für den Abzug der Lohnsteuer dient. Sie wird von einer Gemeinde vor Beginn eines Kalenderjahres den Arbeitnehmern im Zuständigkeitsbereich zugesendet. Die Karte muss dann beim Arbeitgeber eingereicht werden und ist nach Rückerhalt dem Finanzamt vorzulegen. Wer mehrere Arbeitgeber hat, muss bei jedem eine Lohnsteuerkarte abgeben.

Permanenter Link Lohnsteuerkarte - Erstellungsdatum 2020-11-28


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