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Ministererlaubnis

Der Bundeswirtschaftsminister kann ausnahmsweise eine Wettbewerbsbeschränkung (etwa eine Fusion oder ein Kartell) erlauben, wenn er die Ansicht vertritt, dass diese Entscheidung für die Gesamtwirtschaft oder das Gemeinwohl erforderlich ist. Ein Unternehmen kann eine solche Sondererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium beantragen, um das Verbot zu umgehen. Die Ministererlaubnis ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) rechtlich verankert. Eine Entscheidungshilfe bietet dem Minister in der Regel ein Gutachten der Monopolkommission.

Permanenter Link Ministererlaubnis - Erstellungsdatum 2020-11-28


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