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Glossar Wirtschaft / Thema

Nicht-tarifäre Handelshemmnisse

Ebenso wie tarifäre Handelshemmnisse (Zölle) behindern nicht-tarifäre Handelshemmnisse den freien, grenzüberschreitenden Warenhandel. Diese Eingriffe des Staates in die Außenhandelsbeziehungen dienen dem Zweck der Hemmung von Importen bei gleichzeitiger Exportförderung. Zwar wird damit die heimische Industrie vor ausländischen Wettbewerbern in gewisser Weise geschützt, jedoch bedeuten Handelshemmnisse für die Volkswirtschaft auch immer Wohlstandsverluste. Es gibt folgende Formen nicht-tarifärer Handelshemmnisse: preisbezogene Beschränkungen: Einfuhrmindestpreise, Sonderabgaben, Ein- und Ausfuhrsteuern etc.; mengenbezogene Beschränkungen: Ein- und Ausfuhrverbote, Ein- und Ausfuhrkontingente, Embargo, freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen etc.; administrative und sonstige Beschränkungen: Verbraucherschutzbestimmungen, technische Normen und Standards, Umweltklauseln, Patente etc.

Permanenter Link Nicht-tarifäre Handelshemmnisse - Erstellungsdatum 2020-11-28


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