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Pensionsgeschäft

Ein Pensionsgeschäft beinhaltet die Veräußerung von Wechseln, Wertpapieren, Forderungen oder sonstigen Vermögensobjekten, bei der gleichzeitig eine Rücknahmevereinbarung zwischen den Parteien geschlossen wird.

Bei einem echten Pensionsgeschäft besteht für den Pensionsnehmer also die Pflicht, den Gegenstand zu einem bestimmten Termin zurück zu übertragen. Bei einem unechten Pensionsgeschäft ist er lediglich hierzu berechtigt.

Wenn eine Zentralbank Pensionsgeschäfte im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik mit den Geschäftsbanken abschließt, haben diese den geldpolitischen Vorteil einer nur befristeten Bereitstellung von Zentralbankgeld.

Permanenter Link Pensionsgeschäft - Erstellungsdatum 2020-11-28


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