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Rücklagen

Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals eines Unternehmens. Sie werden gebildet, um für zukünftige Investitionen oder schlechtere Zeiten vorzusorgen. Es wird unterschieden zwischen Kapital- und Gewinn-, gesetzliche und freie sowie offene und stille Rücklagen (stille Reserven). Im Gegensatz zu Rückstellungen sind Rücklagen nicht zweckgebunden.

Für Aktiengesellschaften in Deutschland schreibt Paragraph 150 AktG vor, dass zehn Prozent des Grundkapitals als Rücklage zur Verlustdeckung gebildet werden muss. Solange die Grenze nicht erreicht ist, müssen jährlich fünf Prozent des Jahresüberschusses in die Rücklagen eingestellt werden. Freie Rücklagen, die auch von GmbHs gebildet werden können, sind besonders im Bereich der Finanzierung von großer Bedeutung.

Permanenter Link Rücklagen - Erstellungsdatum 2020-11-28


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