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Schatzanweisungen

Schatzanweisungen sind kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen, die vom Bund, den Ländern und/oder den Sondervermögen des Bundes emittiert werden. Sie zählen als Geldmarktpapiere und dienen zur Deckung des kurzfristigen Geldbedarfs. Wir unterscheiden zwischen verzinslichen und unverzinslichen Schatzanweisungen. Verzinsliche Schatzanweisungen haben eine Laufzeit von mindestens 3 Monaten und sind zu einem festen Zinssatz mit Zinsscheinen ausgestattet. Festverzinsliche Schatzanweisungen werden auch Kassenobligationen genannt. Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze) sind kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen. Die ausgebende Stelle verpflichtet sich, nach Ablauf der Laufzeit (in der Regel 3 bis 24 Monate) zur Zahlung des Nennwertes. Der Käufer zahlt den Nennwert abzüglich eines Zinsabschlags. Sie werden bevorzugt von Banken als Geldanlage übernommen, da sie erstklassige Geldmarktpapiere darstellen.

Permanenter Link Schatzanweisungen - Erstellungsdatum 2020-11-28


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