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Glossar Wirtschaft / Thema

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Zur Vervollständigung und Konkretisierung der Vertragsbestimmungen über die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) verabschiedete der Europäische Rat im Juni 1997 den "Stabilitäts- und Wachstumspakt" (kurz Euro-Stabilitätspakt). Er dient dazu, die Haushaltsdisziplin in der EWWU zu sichern. Im Maastrichter Vertrag einigten sich die EU-Staaten auf so genannte Konvergenz-Kriterien, die EU-Mitglieder erfüllen müssen, wenn sie der 3. Stufe der Europäischen Währungsunion beitreten und den Euro einführen wollen. Da im Vertrag aber lediglich quantitative Kriterien für die Übernahme der gemeinsamen Währung vorgesehen waren und eine Definition der nach dem Übergang zum Euro zu führenden Haushaltpolitik fehlte, wurde der Abschluss eines solchen Pakts von den Mitgliedstaaten für notwendig erachtet. Der Pakt soll gesunde öffentliche Finanzen in der Eurozone sicherstellen. Verboten ist etwa eine jährliche Neuverschuldung von mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Permanenter Link Stabilitäts- und Wachstumspakt - Erstellungsdatum 2020-11-28


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