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Switchgeschäfte

Bezeichnung für die Abwicklung von Warengeschäften zwischen zwei Ländern mit nicht konvertierbarer Währung (Konvertibilität). Die Zahlung wird dabei über ein drittes Land abgewickelt, dessen Währung zu der Währung der beiden beteiligten Länder konvertierbar ist. Die Bedeutung von Switchgeschäften hat in dem Maße abgenommen, wie die Konvertibilität der Währungen in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg zunahm. Dies ist durch das Abkommen zum Internationalen Währungsfonds und zum GATT bedingt.

Permanenter Link Switchgeschäfte - Erstellungsdatum 2020-11-28


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