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Glossar Wirtschaft / Thema

Überfremdung

Als Überfremdung bezeichnet man den Kauf größerer Kapitalanteile an einer Unternehmung durch einen oder mehrere Interessenten mit dem Ziel, maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen zu gewinnen. Ein Einfluss von Anteilskäufern auf die Unternehmensführung kann schon durch eine Sperrminorität erreicht werden. Durch Emission von Mehrstimmrechtsaktien oder Namensaktien soll eine Überfremdung verhindert werden. Zudem kann das Stimmrecht der Aktionäre eingeschränkt werden. Umstritten ist, ob dem Firmenvorstand die Möglichkeit des Erwerbs eigener Aktien eingeräumt werden soll.

Permanenter Link Überfremdung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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