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Glossar Wirtschaft / Thema

ungeregelter Freiverkehr

Ehemals Bezeichnung für außerbörslichen Handel von Wertpapieren, der keinen Formvorschriften unterlag. Wurde z.T. in den Börsenräumen, zum Teil jedoch auch außerhalb abgewickelt. Dabei war der ungeregelte Freiverkehr von fehlender Überwachung durch den Börsenvorstand gekennzeichnet. Mit Wirkung zum 1.Mai 1987 sind ungeregelter und geregelter Freiverkehr zu dem Börsensegment Freiverkehr zusammengefasst worden.

Permanenter Link ungeregelter Freiverkehr - Erstellungsdatum 2020-11-28


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