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Wertpapierbereinigung

Das inzwischen abgeschlossene Verfahren zur Wiederherstellung der Rechte von berechtigten Wertpapierinhabern, deren Papiere in Auswirkung des 2. Weltkrieges in außerordentlich großem Umfang in Verlust geraten waren. Dazu wurden in einem gleichsam kollektiven Aufgebotsverfahren alle vor 1945 ausgestellten, vertretbaren Inhaber- und Orderpapiere für kraftlos erklärt, während den Berechtigten unter Einschaltung von Banken als Annahmestellen Ersatzurkunden in neuer Währung verschafft worden sind. Das 4. Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 1964 beendete die Bereinigung der auf RM lautenden Wertpapiere. Personen, die ohne eigenes Verschulden ihre Rechte in der Wertpapierbereinigung nicht geltend machen konnten, erhielten Entschädigung aus dem Ausgleichsfonds des Lastenausgleichs, wenn ihre Rechte im Wertpapierbereinigungsverfahren anerkannt worden waren.

Permanenter Link Wertpapierbereinigung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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