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Wertpapierschecks, Effektenschecks

Urkunden zur Eigentumsübertragung oder zur Verpfändung von Effekten, die bei einer Wertpapiersammelbank im Girosammeldepot verwahrt werden. Der Wertpapierscheck ist kein Scheck im Sinne des Scheckgesetzes, auch keine Anweisung, sondern ein Auftrag oder nur eine Quittung.

Permanenter Link Wertpapierschecks, Effektenschecks - Erstellungsdatum 2020-11-28


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