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Wertpapierveräußerung, steuerlich

Die Übertragung von privatem Kapitalvermögen ist im Regelfall ohne einkommensteuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl für entgeltliche als auch für unentgeltliche Übertragung. Es wird weder ein Veräußerungsgewinn erfaßt noch ein Veräußerungsverlust berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt für die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung und für die Veräußerung im Rahmen eines Spekulationsgeschäftes.

Permanenter Link Wertpapierveräußerung, steuerlich - Erstellungsdatum 2020-11-28


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