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Glossar Wirtschaft / Thema

Zusatzkosten

Kostenkategorie in der Kosten- und Leistungsrechnung, denen kein entsprechender Aufwand zugrunde liegt.

Zusatzkosten sind zum Beispiel der kalkulatorische Unternehmerlohn, der in der Finanzbuchhaltung nicht berücksichtigt wird. Auch Kalkulatorische Zinsen, die kalkulatorische Miete und kalkulatorische Wagnisse fallen in diese Kategorie. Gemäß Paragraph 255 HGB dürfen Zusatzkosten nicht in die handelsrechtliche Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen einfließen.

Die gesamten Kosten ergeben sich bei dieser Kategorisierung als Summe von Grundkosten + Anderskosten + Zusatzkosten.

Permanenter Link Zusatzkosten - Erstellungsdatum 2020-11-28


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