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Glossar Wirtschaft / Thema

Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Rahmengesetz zur Regelung des Außenwirtschaftsverkehrs der Bundesrepublik Deutschland. Beim Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich des Kapital- und Zahlungsverkehrs sowie des Verkehrs mit Auslandswerten und Gold hat die Bundesregierung das Benehmen mit der Bundesbank herzustellen. Für die Erteilung von Genehmigungen in diesen Bereichen ist die Bundesbank zuständig. Besonders wesentlich für die Beschränkung grenzenüberschreitender Kapitalanlagen.

Permanenter Link Außenwirtschaftsgesetz (AWG) - Erstellungsdatum 2020-11-28


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