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Glossar Bankensektor / Thema

Bankenunion

Als Bankenunion wird ein Gefüge von europäischen Institutionen bezeichnet. Es umfasst seit November 2014 einen Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM), seit Jahresbeginn 2016 einen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) sowie eine vertiefte Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungen beziehungsweise gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ein Europäisches System der Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme, EDIS). An der Bankenunion, die seit 2014 schrittweise umgesetzt wird, nehmen alle Euro-Länder teil. Weitere EU-Länder können freiwillig teilnehmen, tun dies bislang aber nicht. Die Bankenunion soll die Aufsicht über die Banken in den teilnehmenden Staaten vereinheitlichen und verbessern, die Finanzstabilität erhöhen und die enge Verknüpfung der Verschuldung von Finanzsektor und Staaten lockern, die sich in der Vergangenheit krisenverschärfend ausgewirkt hat. Zur erweiterten Harmonisierung der national eingerichteten Einlagensicherungssysteme wurde im April 2014 die novellierte Einlagensicherungsrichtlinie erlassen, die in Deutschland durch das am 3. Juli 2015 in Kraft getretene Einlagensicherungsgesetz umgesetzt wurde. Die Schaffung eines Europäischen Systems der Einlagensicherung wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert.

Siehe auch:.

- Einheitlicher Abwicklungsmechanismus.
- Einheitlicher Aufsichtsmechanismus.
- Europäisches System der Einlagensicherung.
- Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten.

Permanenter Link Bankenunion - Erstellungsdatum 2021-06-02


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