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Glossar Bankensektor / Thema

Bankenverbände

Allgemein bezeichnet ein Bankenverband den Zusammenschluss verschiedener Banken zu einer Interessengemeinschaft. Klassische Aufgaben der Bankenverbände sind – neben der politischen Interessenvertretung und gemeinsamen Willensbildung – die Beratung und Unterstützung ihrer Mitglieder in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Darüber hinaus betreiben sie ein gemeinsames Einlagensicherungssystem und fungieren oftmals auch als gesetzlicher Jahresabschlussprüfer ihrer Mitglieder. Die Banken in Deutschland organisieren sich aufgrund der Vielfalt des deutschen Bankensystems in verschiedenen Bankenverbänden. So vertritt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) die Interessen der genossenschaftlichen Banken und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die Interessen der Sparkassen und Landesbanken. Die Interessengemeinschaft der privaten Banken ist der Bundesverband Deutscher Banken (BdB). Diese Bankenverbände haben sich mit dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) zur gemeinsamen Dachorganisation „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ (DK) zusammengeschlossen.

Siehe auch:.

- Bankensystem.
- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK).
- Einlagensicherung.
- Genossenschaftsbank.
- Sparkasse.

Permanenter Link Bankenverbände - Erstellungsdatum 2021-06-02


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