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Vollzeitfälle (AFBG)

Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an fünf Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern.

Permanenter Link Vollzeitfälle (AFBG) - Erstellungsdatum 2021-12-11


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