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Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge

Das Ausbildungsverhältnis kann vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöst werden. Das BBiG unterscheidet die Kündigung während der Probezeit und die Kündigung nach der Probezeit aus wichtigem Grund sowie wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel der Auszubildenden.

Permanenter Link Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge - Erstellungsdatum 2021-12-11


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