Glossaria.net

Glossar Internetrecht / Thema

Schwarz-Surfen

Es soll nach zunehmender Ansicht vieler Staatsanwaltschaften strafbar sein, wenn man sich in ein offenes WLAN einloggt. Zwar gibt es keinen Tatbestand etwa im Strafgesetzbuch, der ausdrücklich verbietet, ein offenes WLAN ohne Erlaubnis zu nutzen. Aber um diese „Lücke“ zu schließen werden Normen des Telekommunikationsgesetzes und Bundesdatenschutzgesetzes derart extensiv ausgelegt, dass hier eine Strafbarkeit konstruiert wird (z.B. LG Wuppertal, 19.10.2010, Az.: 25 Qs-10 Js 1977/08- 177/10).

Permanenter Link Schwarz-Surfen - Erstellungsdatum 2022-02-03


< Schöpfungshöhe Glossar / Internetrecht Screenshot >