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Glossar Internetrecht / Thema

Screenshot

Unter einem Screenshot, einer Bildschirmkopie oder Bildschirmfotografie, früher auch Bildschirmabzug oder Hardcopy, versteht man in der EDV das Abspeichern oder die Ausgabe des aktuellen graphischen Bildschirminhalts als Rastergrafik. Die abgespeicherte Grafik selbst wird ebenfalls Screenshot oder Bildschirmfoto genannt. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Screenshots können allerdings Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch die Verwendung zu Beweiszwecken im Strafprozessrecht ist ein Thema.

Permanenter Link Screenshot - Erstellungsdatum 2022-02-03


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