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Äquivalenzprinzip

Prinzip zur Ausgestaltung des Finanzierungsbeitrags der Bürger für staatliche Leistungen. Jeder der von einer staatlichen Leistung einen Vorteil hat, soll über eine entsprechende Abgabe zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen werden. Es kann somit als eine Übertragung von marktwirtschaftlichen Mechanismen auf staatliche Aktivitäten beschrieben werden. Das Äquivalenzprinzip wurde lange Zeit zur Rechtfertigung für die Erhebung von Steuern herangezogen. Das ist heute nicht mehr der Fall, da die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip vorgenommen wird. In der Arbeitswissenschaft steht das Äquivalenzprinzip für einen Anspruch des Arbeitnehmers auf leistungsgerechte Bezahlung. Dies setzt eine Arbeitsbewertung voraus, die die Arbeitsvorgänge nach ihrem Schwierigkeitsgraden bewertet und einer entsprechenden Lohnskala zuordnet. Bei der Bewertung wird von einer Normalleistung ausgegangen, welche meist unter der Durchschnittleistung eines Arbeitnehmers liegt. In der Rentenversicherung bezeichnet man den Anspruch der Versicherten auf Rente nach entsprechender Einzahlung von Beiträgen als Äquivalenzprinzip.

Permanenter Link Äquivalenzprinzip - Erstellungsdatum 2020-11-28


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