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Kontokorrentvorbehalt

Bezeichnung für eine Vereinbarung, nach der ein Käufer erst dann Eigentümer werden soll, wenn sämtliche Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer beglichen sind.

Eine gegebene Sicherheit haftet demnach nicht nur für eine ganz bestimmte Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner, sondern gilt für sämtliche, auch künftige Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung.

Permanenter Link Kontokorrentvorbehalt - Erstellungsdatum 2020-11-28


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