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Konversion

Bei einer Konversion werden die Konditionen einer Anleihe durch Einzug der alten und Ausgabe neuer Schuldtitel umgewandelt. Mit einer Konversion können der ursprünglich vereinbarte Zins oder die Tilgungsmodalitäten geändert werden, falls die Bedingungen der alten Anleihe nicht mehr den neuen Kapitalmarktverhältnissen entsprechen und bei der Ausgabe der alten Anlage derartige Konversionsklauseln vom Gläubiger akzeptiert wurden. Der Vorgang ist jedoch nur zulässig, wenn der Anleiheeigener der Konversion zustimmt.

Permanenter Link Konversion - Erstellungsdatum 2020-11-28


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