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Stille Reserven

Entstehen durch eine bilanzielle Unterbewertung der Aktiva (z.B. Vermögensgegenstände) oder eine Überbewertung der Passiva (z.B. Verbindlichkeiten). Sie stellen die Differenz des ausgewiesenen Buchwertes des Eigenkapitals und des realen Wertes des Eigenkapitals dar. Dieser Teil des Eigenkapitals ist nicht in der Bilanz ausgewiesen und schmälert somit den zu versteuernden Gewinn. Stille Reserven entstehen auf Grund von Schätzfehlern, willkürlicher Bildung, oder einfach durch die Ausnutzung steuerrechtlicher Ermessensspielräume. Die Bildung stiller Reserven hat nicht nur einen Sicherheitsaspekt, sie eröffnet dem Unternehmen auch zusätzlichen Finanzierungsspielraum. Stille Reserven sind aus der veröffentlichten Bilanz nicht ersichtlich. Bei einem börsennotierten Unternehmen werden sie erst bei einer Übernahme oder seiner Liquidation kursrelevant. Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die in der Bilanz zu niedrig bewertet wurden, entspricht einer Auflösung der stillen Reserven. Dabei ist der zusätzliche Gewinn beim Verkauf steuerpflichtig.

Permanenter Link Stille Reserven - Erstellungsdatum 2020-11-28


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